Unterrichtsart | monatlich | Dauer |
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Gruppenunterricht Blockflöte | 42 € | 30 min |
Einzelunterricht Blasinstrument / Schlagzeug | 52 € | 30 min |
Einzelunterricht Blasinstrument / Schlagzeug | 78 € | 45 min |
Gruppenunterricht Musikalische Früherziehung | 20 € | 45 min |
Instrumentenleihgebühr | 10 € |
Instrumenten-Regelung
Voraussetzung für einen erfolgreichen Musikunterricht ist ein einwandfreies Musikinstrument. Ein eigenes Instrument ist für Schülerinnen und Schüler sinnvoll, die bereits wissen, dass sie die richtige Wahl getroffen haben. Zu Beginn der Ausbildung besteht die Möglichkeit, ein Instrument vom Musikverein zu leihen. Die monatliche Miete beträgt 10 Euro und wird mit dem Unterrichtsentgelt erhoben. Kosten für Instandhaltung und Reparaturen sind vom Ausleiher zu tragen. Die Miete entfällt bei Beendigung des Instrumentalunterrichts.
Bei Austritt aus dem Verein oder einer Pause von länger als einem Jahr sind geliehene Instrumente und sonstiges Inventar unverzüglich abzugeben. Ansonsten werden auch von aktiven Musikerinnen und Musikern die Instrumentenleihgebühr wieder eingezogen.
Unterrichtsbesuch
Die Eltern verpflichten sich für den regelmäßigen Unterrichtsbesuch Sorge zu tragen. Unterrichtsversäumnisse entbinden nicht von der Zahlungspflicht des Unterrichtentgelts.
Lernmittel
Die erforderlichen Lernmittel werden in Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern und den Erziehungsberechtigten beschafft, die dafür anfallenden Kosten müssen von den Erziehungsberechtigten übernommen werden. Dies gilt auch für die Vorbereitungsunterlagen zu den Jungmusiker-Leistungsabzeichen.
Leistungsabzeichen Blasmusikverband
Der Musikverein Brigachtal e.V. übernimmt 50% der Kosten für die Teilnahme an den Leistungsabzeichen Silber und Gold des Blasmusikverbandes Schwarzwald Baar. Die anderen 50% sind durch die Eltern zu bezahlen. Die Kosten für das Leistungsabzeichen Junior und Bronze werden vom Musikverein Brigachtal e.V. übernommen.
Ferien
Die Unterrichtsferien stimmen mit den Ferien der allgemeinbildenden Schulen überein. An gesetzlichen Feiertagen und sonstigen schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt. Die beweglichen Ferientage werden individuell mit der Lehrerin oder dem Lehrer abgestimmt.
Krankheit
Durch Krankheit der Schülerin oder des Schülers versäumte Unterrichtsstunden können nicht nachgeholt werden. Bei längerer Krankheitsdauer von mehr als drei Wochen oder bei Kuraufenthalten etc. kann der Beitrag für den Unterricht nach Rücksprache für diese Zeit pausiert werden.
Durch Krankheit der Lehrerin oder des Lehrers ausgefallenen Unterrichtsstunden von mehr als einer Woche werden nach Vereinbarung nachgeholt. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Stunden bei der Abrechnung berücksichtigt.
Kündigung
Die Ausbildung kann zum 31. Januar und zum 31. Juli mit einer 3-monatigen Frist gekündigt werden. Dazu benötigen wir eine formlose schriftliche Kündigung bis spätestens 31.10. oder 30.04. per Mail an kuendigung@mv-brigachtal.de oder per Brief an ein aktuelles Vorstandschaftsmitglied deren Adressen Sie hier finden.
Für die Teilnahme am Instrumentalunterricht (mit Ausnahme der musikalischen Früherziehung) des
Musikverein Brigachtal e.V. setzen wir die passive Mitgliedschaft eines Elternteils voraus.
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, nach dem Erreichen des erforderlichen Leistungsstandes, in den Orchestern des Musikverein Brigachtal mitzuwirken.
Bei Fragen zu unserer Ausbildung wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Jugendleiterin.
Download “Anmeldung Instrumentalunterricht” Beitrittserklaerung-Intrumentalunterricht.pdf – 23760-mal heruntergeladen – 139,23 kB Download “Anmeldung musikalische Früherziehung” Beitrittserklaerung-Frueherziehung.pdf – 20699-mal heruntergeladen – 127,35 kB Download “Gebührenordnung und Leitfaden zur Ausbildung” Gebuehrenordnung-Leitfaden.pdf – 19947-mal heruntergeladen – 260,04 kB